Ab September 2022 haben wir geänderte Öffnungs- und Bürozeiten. Jeweils 17:00 bis 19:00 Uhr, donnerstags, den 15.09., 06.10.2022, 03.11.2022 und 01.12.2022. Es gilt 3G.
Kategorie: Verein
baf-Jahresbericht 2019
Die baf-Bewegungskarte ist aktualisiert und das Projekt beendet
Am Samstag , den 30. Juli 2022, bedankten wir uns von baf e.V. bei unseren angestellten Mitarbeiterinnen* und freuen uns über die Aktualisierung unserer baf-Bewegungskarte. „Die baf-Bewegungskarte ist aktualisiert und das Projekt beendet“ weiterlesen
Landrat Joachim Walter zu Besuch bei baf e.V.
Am Dienstag, den 26. Juli 2022, konnten wir den Landrat unseres Landkreises Tübingen, Herrn Joachim Walter, bei baf e.V. begrüßen. Er kam, um sich über unsere Arbeit tiefgehender zu informieren. „Landrat Joachim Walter zu Besuch bei baf e.V.“ weiterlesen
baf e.V. präsentierte die baf-Bewegungskarte
Wie können Bewegungsarchive „ihre“ Archivalien im digitalen Zeitalter ansprechend und niederschwellig vermitteln? Dies war die Leitfrage des zweitägigen Arbeitstreffens von etwa dreißig Bewegungsarchiven. Die neue baf-Bewegungskarte überzeugte als vielseitiges Rechercheinstrument und erntet positive Resonanz. „baf e.V. präsentierte die baf-Bewegungskarte“ weiterlesen
Stefanie Seemann und Daniel Lede Abal, beide MdL Grüne, zu Besuch bei baf e.V.
Am Donnerstag, den 30. Juni 2022, konnten wir die Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Enz, Stefanie Seemann, und den Landtagsabgeordneten für den Wahlkreis Tübingen, Daniel Lede Abal, beide Grüne, bei baf e.V. begrüßen.
Sie kamen, um mit uns insbesondere die nachhaltige Förderung von baf e.V. zu besprechen, um sicherzustellen, dass unsere bisherige Arbeit – pointiert formuliert – nicht für den Mülleimer war und ist. „Stefanie Seemann und Daniel Lede Abal, beide MdL Grüne, zu Besuch bei baf e.V.“ weiterlesen
baf-Publikationsliste aktualisiert
Wir haben unsere Publikationsliste aktualisiert. Unsere Publikationsliste beinhaltet unsere baf-Veröffentlichungen von 1991 bis heute.
Der baf-Jahresbericht 2021 liegt vor
baf kann wieder auf ein spannendes Jahr zurückblicken. Der nun vorliegende baf-Jahresbericht 2021 lässt euch/Sie daran teilhaben.
Wir wünschen viel Freude beim Lesen!
Annette Widmann-Mauz MdB zu Besuch bei baf
Am Dienstag, den 29. März 2022 konnten wir die Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz (CDU) bei baf e.V. begrüßen.
Sie kam gemeinsam mit zwei Vertreterinnen der Frauen Union des CDU-Kreisverbands Tübingen, mit Erika Dürr und Christina Müller, die auch im Stadtverbandsvorstand der Jungen Union Tübingen aktiv ist. Ebenfalls mit dabei war Elvira Schönherr vom Wahlkreisbüro Tübingen. „Annette Widmann-Mauz MdB zu Besuch bei baf“ weiterlesen
25. November 2021: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen ISTANBUL-KONVENTION Offene Postkarte – Mitmachen!
Das Bildungszentrum und Archiv zur Frauen_Lesbengeschichte Baden-Württembergs (baf e.V.) und der Frauenbuchladen THALESTRIS machen anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2021 auf die Istanbul-Konvention aufmerksam: Durch eine offene Postkarte soll die Istanbul-Konvention und deren Umsetzung bekannter gemacht werden.
Mitmachen!
Als Angehörige des Frauennetzwerks Tübingens haben baf e.V. und der Frauenbuchladen THALESTRIS eine offene Postkarte erarbeitet, die an Verwaltungen und politische Entscheiderinnen_ gesendet wird. Mit dieser Postkarte fragen wir nach, was diese hinsichtlich der Istanbul-Konvention getan haben und tun.
Wir bitten darum, diese Aktion zu unterstützen:
Ganz einfach die Postkarte herunterladen, ausdrucken, adressieren, unterschreiben und versenden. Adress-Vorschläge finden sich unten.
Offene Postkarte Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention
Seit 2017 ist die Istanbul Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und seit 1. Februar 2018 in der BRD rechtlich verbindlich. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (https://rm.coe.int/1680462535), Istanbul-Konvention genannt, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Er trat am 1. August 2014 in Kraft, seitdem haben ihn rund 50 Staaten unterzeichnet.
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich:
- Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen;
- Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen;
- einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten;
- eine ‚echte‘ Gleichstellung von Frauen zu fördern;
- umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen zu ergreifen;
- die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu fördern;
- Organisationen und Strafverfolgungsbehörden dabei zu unterstützen, mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hinzuarbeiten.
Wir bitten um Beachtung!
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen ist die Nutzung von Archiv und Bibliothek nur nach VORANMELDUNG und unter Berücksichtigung der 2G-Regelung möglich. Das Tragen von FFP2-Masken ist aufgrund der Enge der Räumlichkeiten unabdingbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!