In eigener Sache

25. November 2021: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen ISTANBUL-KONVENTION Offene Postkarte – Mitmachen!

Das Bildungszentrum und Archiv zur Frauen_Lesbengeschichte Baden-Württembergs (baf e.V.) und der Frauenbuchladen THALESTRIS machen anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2021 auf die Istanbul-Konvention aufmerksam: Durch eine offene Postkarte soll die Istanbul-Konvention und deren Umsetzung bekannter gemacht werden.

Mitmachen!

Als Angehörige des Frauennetzwerks Tübingens haben baf e.V. und der Frauenbuchladen THALESTRIS eine offene Postkarte erarbeitet, die an Verwaltungen und politische Entscheiderinnen_ gesendet wird. Mit dieser Postkarte fragen wir nach, was diese hinsichtlich der Istanbul-Konvention getan haben und tun.

Wir bitten darum, diese Aktion zu unterstützen:
Ganz einfach die Postkarte herunterladen, ausdrucken, adressieren, unterschreiben und versenden. Adress-Vorschläge finden sich unten.

Offene Postkarte Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention

Seit 2017 ist die Istanbul Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und seit 1. Februar 2018 in der BRD rechtlich verbindlich. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (https://rm.coe.int/1680462535), Istanbul-Konvention genannt, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Er trat am 1. August 2014 in Kraft, seitdem haben ihn rund 50 Staaten unterzeichnet.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich:

  • Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen;
  • Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen;
  • einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten;
  • eine ‚echte‘ Gleichstellung von Frauen zu fördern;
  • umfassende Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen zu ergreifen;
  • die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu fördern;
  • Organisationen und Strafverfolgungsbehörden dabei zu unterstützen, mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen hinzuarbeiten.

 

Adressen-Liste

Frau Straubinger
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Ordnung und Gewerbe
Schmiedtorstraße 4
72070 Tübingen

Frau Stauber
Universitätsstadt Tübingen
Fachbereich Soziales
Derendinger Straße 50
72072 Tübingen

Herrn Seid
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Sozialplanung und Entwicklung
Derendinger Straße 50
72072 Tübingen

Landrat Herrn Walter
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Frau Dr. Hüttig
Erste Landesbeamtin
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Frau Ackermann
Abteilung Soziales
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Herrn Lipinski
Abteilung Jugend und Soziales
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

 

veröffentlicht am 18. November 2021